ARTIKEL der Passauer Neuen Presse

 

Grünes Licht für Feuerwehren

 

Berlin/München.
Der Bundesrat hat gestern eine Entscheidung im Sinne der Feuerwehren getroffen. Bestimmte Rettungskräfte sollen ausnahmsweise schwere Einsatzfahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen fahren dürfen, auch wenn sie nur einen Führerschein der Klasse B besitzen. Dieser berechtigt nach neuerem Recht eigentlich nur zum Führen von Fahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen - anders als der alte Führerschein der Klasse 3 (bis 7,5 Tonnen). Das hatte den Feuerwehren Sorge bereitet, da Fahrzeughersteller bei sogenannten Tragkraftspritzenfahrzeugen das Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht mehr einhalten können. - pnp