
ARTIKEL der Passauer Neuen Presse
Berlin/München.
Der Bundesrat hat gestern eine Entscheidung
im Sinne der Feuerwehren getroffen. Bestimmte Rettungskräfte sollen
ausnahmsweise schwere Einsatzfahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen fahren dürfen,
auch wenn sie nur einen Führerschein der Klasse B besitzen. Dieser berechtigt
nach neuerem Recht eigentlich nur zum Führen von Fahrzeugen bis zu 3,5
Tonnen - anders als der alte Führerschein der Klasse 3 (bis 7,5 Tonnen).
Das hatte den Feuerwehren Sorge bereitet, da Fahrzeughersteller bei sogenannten
Tragkraftspritzenfahrzeugen das Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht mehr einhalten
können. - pnp